Für Dokumente aus den Niederlanden und Belgien
Niederländisch ist unter anderem Amtssprache oder weit verbreitet in den Niederlanden und Belgien. Wer Urkunden aus diesen Ländern in Österreich vorlegt – etwa für Eheschließung, Aufenthalt, Staatsbürgerschaft oder Studium –, braucht in der Regel eine beglaubigte Übersetzung ins Deutsche. Umgekehrt übersetzen wir österreichische Dokumente ins Niederländische für die Verwendung im Ausland.
Apostille oder EU-Formular?
Für viele öffentliche Urkunden aus EU-Mitgliedstaaten entfällt dank der EU-Verordnung 2016/1191 die Apostille. Für bestimmte Urkunden gibt es zudem mehrsprachige Formulare, mit denen eine Übersetzung überflüssig werden kann. Ob das für Ihr Dokument gilt, prüfen wir vorab – so zahlen Sie nur für das, was Sie wirklich brauchen. Für Länder außerhalb der EU übernehmen wir Apostille oder Legalisierung.
Dolmetscher:innen für Niederländisch
Neben schriftlichen Übersetzungen vermitteln wir Dolmetscher:innen für Niederländisch – für Trauungen am Standesamt, Notartermine, Behördengespräche und geschäftliche Verhandlungen, vor Ort in ganz Österreich oder per Video.