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Legalisierung bei Botschaften und Konsulaten

Ist das Zielland kein Vertragsstaat des Haager Übereinkommens, muss Ihre Urkunde legalisiert werden. Das bedeutet mehrere Beglaubigungen nacheinander – bis zur Botschaft oder zum Konsulat des Ziellandes. Wir übernehmen die gesamte Kette.

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Wie läuft eine Legalisierung ab?

Die Schritte unterscheiden sich je nach Zielland und Dokument. Häufig wird die Urkunde zunächst von der ausstellenden Stelle oder dem zuständigen Gericht beglaubigt, danach vom Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten (BMEIA) überbeglaubigt und schließlich von der Botschaft oder dem Konsulat des Ziellandes legalisiert.

Botschaften und Konsulate in Wien

Fast alle diplomatischen Vertretungen in Österreich haben ihren Sitz in Wien. Jede hat eigene Öffnungszeiten, Formulare, Gebühren und Terminregeln. Wir kennen die Abläufe, reichen persönlich ein und holen die legalisierten Dokumente wieder ab – Sie müssen dafür nicht nach Wien reisen.

Ausländische Dokumente für Österreich

Urkunden aus Ländern ohne Apostille werden für die Verwendung in Österreich in der Regel von der österreichischen Vertretungsbehörde im Ausstellungsland legalisiert. Über unser internationales Netzwerk koordinieren wir das vor Ort. Mit manchen Staaten hat Österreich zudem bilaterale Abkommen, durch die eine Beglaubigung ganz entfallen kann.

So einfach geht's

  1. Dokument senden

    Laden Sie einen Scan oder ein Foto über das Formular hoch oder schicken Sie es per E-Mail.

  2. Angebot erhalten

    Wir prüfen Sprache, Umfang und Anforderungen und senden Ihnen ein verbindliches Angebot.

  3. Auftrag bestätigen

    Nach Ihrer Zusage beginnen wir sofort – inklusive Apostille oder Legalisierung, falls nötig.

  4. Lieferung

    Sie erhalten die Unterlagen digital vorab und im Original per Post oder Kurier.

Weitere Leistungen

  • Beglaubigte Übersetzung

    Übersetzungen von Urkunden, Zeugnissen, Urteilen und Verträgen mit Beglaubigung – für Behörden, Gerichte und Universitäten.

  • Apostille

    Wir besorgen die Apostille für österreichische Urkunden – und über unser internationales Netzwerk auch für Dokumente aus dem Ausland.

  • Urkundenbeschaffung

    Wir besorgen Urkunden und Registerauszüge in Österreich und im Ausland – auf Wunsch fertig apostilliert und übersetzt.

  • Dolmetschen

    Dolmetscher:innen für Standesamt, Notar, Behörde, Gericht, Verhandlung und Konferenz – vor Ort oder per Video.

Häufige Fragen

Woher weiß ich, ob ich eine Apostille oder eine Legalisierung brauche?

Entscheidend ist, ob das Zielland dem Haager Apostille-Übereinkommen beigetreten ist. Die Liste der Vertragsstaaten ändert sich immer wieder. Nennen Sie uns das Zielland, und wir sagen Ihnen, welches Verfahren gilt.

Wie lange dauert eine Legalisierung?

Das hängt stark von der jeweiligen Botschaft ab – von wenigen Tagen bis zu mehreren Wochen. Planen Sie ausreichend Vorlauf ein; wir nennen Ihnen vorab eine realistische Einschätzung.

Was kostet eine Legalisierung?

Die Kosten setzen sich aus den Gebühren der beteiligten Behörden, den Konsulargebühren des Ziellandes und unserer Servicepauschale zusammen. Sie erhalten ein individuelles Angebot.

Angebot anfordern

Beschreiben Sie kurz Ihr Anliegen und laden Sie Ihre Dokumente hoch. Wir antworten in der Regel innerhalb eines Werktags.

Lieber direkt?

Schreiben Sie uns eine E-Mail mit Ihren Dokumenten im Anhang oder rufen Sie uns an.

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