Wie läuft eine Legalisierung ab?
Die Schritte unterscheiden sich je nach Zielland und Dokument. Häufig wird die Urkunde zunächst von der ausstellenden Stelle oder dem zuständigen Gericht beglaubigt, danach vom Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten (BMEIA) überbeglaubigt und schließlich von der Botschaft oder dem Konsulat des Ziellandes legalisiert.
Botschaften und Konsulate in Wien
Fast alle diplomatischen Vertretungen in Österreich haben ihren Sitz in Wien. Jede hat eigene Öffnungszeiten, Formulare, Gebühren und Terminregeln. Wir kennen die Abläufe, reichen persönlich ein und holen die legalisierten Dokumente wieder ab – Sie müssen dafür nicht nach Wien reisen.
Ausländische Dokumente für Österreich
Urkunden aus Ländern ohne Apostille werden für die Verwendung in Österreich in der Regel von der österreichischen Vertretungsbehörde im Ausstellungsland legalisiert. Über unser internationales Netzwerk koordinieren wir das vor Ort. Mit manchen Staaten hat Österreich zudem bilaterale Abkommen, durch die eine Beglaubigung ganz entfallen kann.