Was ist eine Apostille?
Die Apostille wurde mit dem Haager Übereinkommen vom 5. Oktober 1961 eingeführt. Zwischen den Vertragsstaaten ersetzt sie die aufwendige diplomatische Beglaubigung durch einen einzigen Vermerk: Er bestätigt die Echtheit der Unterschrift, die Eigenschaft der unterzeichnenden Person und gegebenenfalls das Siegel auf der Urkunde.
Wer stellt in Österreich Apostillen aus?
Die Zuständigkeit hängt von der Art der Urkunde ab. Für gerichtliche und notarielle Urkunden ist in der Regel das Präsidium des zuständigen Landesgerichts zuständig, für Urkunden von Verwaltungsbehörden etwa das Amt der Landesregierung oder das Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten (BMEIA). Wer im Einzelfall zuständig ist, klären wir für Sie – damit Sie keine Wege umsonst machen.
Apostille für Dokumente aus dem Ausland
Soll eine ausländische Urkunde in Österreich verwendet werden, muss die Apostille im Ausstellungsland angebracht werden. Über unser internationales Netzwerk lassen wir Apostillen direkt vor Ort einholen und übersetzen das Dokument anschließend beglaubigt ins Deutsche.
Innerhalb der EU oft nicht nötig
Die EU-Verordnung 2016/1191 befreit bestimmte öffentliche Urkunden – etwa zu Geburt, Ehe, Namen oder Wohnsitz – zwischen EU-Mitgliedstaaten von der Apostillepflicht. Zusätzlich gibt es mehrsprachige Formulare, die eine Übersetzung ersparen können. Wir sagen Ihnen, ob das in Ihrem Fall gilt.