Was ist eine beglaubigte Übersetzung?
In Österreich werden beglaubigte Übersetzungen von allgemein beeideten und gerichtlich zertifizierten Dolmetscher:innen angefertigt. Sie bestätigen mit Unterschrift, Rundsiegel und Beglaubigungsvermerk, dass die Übersetzung vollständig und richtig ist. Die Übersetzung wird anschließend fest mit dem Original oder einer Kopie des Dokuments verbunden.
Ob das Original oder eine Kopie verwendet werden soll, hängt von der Stelle ab, bei der Sie das Dokument vorlegen. Wir klären das vor Auftragsbeginn mit Ihnen.
Wann Sie eine beglaubigte Übersetzung brauchen
Typische Anlässe sind Eheschließung und Namensänderung am Standesamt, Verfahren zu Aufenthaltstitel und Staatsbürgerschaft, die Anerkennung und Nostrifizierung ausländischer Abschlüsse, die Zulassung an Hochschulen, Gerichts- und Notariatsverfahren, Eintragungen im Firmenbuch sowie die Umschreibung eines ausländischen Führerscheins.
Übersetzung und Apostille aus einer Hand
Viele Dokumente müssen vor oder nach der Übersetzung zusätzlich mit einer Apostille oder einer Legalisierung versehen werden. Die richtige Reihenfolge entscheidet darüber, ob die Unterlagen anerkannt werden. Wir planen den gesamten Ablauf und kümmern uns um jeden Schritt.