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Beglaubigte Übersetzung, Apostille & Dolmetschen in Kärnten

Wir betreuen Privatpersonen, Unternehmen und Kanzleien in Kärnten – von der beglaubigten Übersetzung über Apostille und Legalisierung bis zum Dolmetscheinsatz.

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Kärnten grenzt an Italien und Slowenien – grenzüberschreitendes Arbeiten, Heiraten und Wohnen sind hier Alltag. Für Urkunden aus Gerichtsverfahren und von Notar:innen ist in Kärnten das Landesgericht Klagenfurt der zentrale Ansprechpartner.

Besonders häufig übersetzen wir für Kärnten aus dem und ins Italienische und Slowenische – von Geburtsurkunden bis zu Kaufverträgen für Immobilien.

So funktioniert es für Kärnten

Für eine beglaubigte Übersetzung müssen Sie nicht persönlich vorbeikommen. Senden Sie uns einen Scan oder ein Foto Ihrer Dokumente über das Formular oder per E-Mail. Nach Ihrer Freigabe des Angebots erhalten Sie die Übersetzung vorab digital und anschließend im beglaubigten Original per Post an Ihre Adresse in Kärnten. Dolmetscher:innen kommen auf Wunsch direkt zu Ihrem Termin – oder begleiten Sie per Video.

Zuständige Stellen in Kärnten

Apostillen für gerichtliche und notarielle Urkunden werden in der Regel vom Präsidium des zuständigen Landesgerichts ausgestellt. In Kärnten sind das:

  • Landesgericht Klagenfurt

Für Urkunden von Verwaltungsbehörden sind andere Stellen zuständig, etwa das Amt der Landesregierung oder das Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten in Wien. Wir klären die Zuständigkeit und reichen für Sie ein.

Leistungen in Kärnten

  • Beglaubigte Übersetzung Kärnten

    Übersetzungen von Urkunden, Zeugnissen, Urteilen und Verträgen mit Beglaubigung – für Behörden, Gerichte und Universitäten.

  • Apostille Kärnten

    Wir besorgen die Apostille für österreichische Urkunden – und über unser internationales Netzwerk auch für Dokumente aus dem Ausland.

  • Legalisierung bei Botschaft & Konsulat Kärnten

    Für Länder ohne Apostille: Wir übernehmen die gesamte Beglaubigungskette bis zur Botschaft oder zum Konsulat.

  • Urkundenbeschaffung Kärnten

    Wir besorgen Urkunden und Registerauszüge in Österreich und im Ausland – auf Wunsch fertig apostilliert und übersetzt.

  • Dolmetschen Kärnten

    Dolmetscher:innen für Standesamt, Notar, Behörde, Gericht, Verhandlung und Konferenz – vor Ort oder per Video.

Häufige Fragen

Muss ich für eine beglaubigte Übersetzung in Kärnten persönlich vorbeikommen?

Nein. Sie senden uns Ihre Unterlagen aus Kärnten digital; die beglaubigte Übersetzung kommt per Post zu Ihnen. Nur Originale, die apostilliert oder legalisiert werden müssen, schicken Sie uns per Post.

Gibt es Dolmetscher:innen für Termine in Kärnten?

Ja. Auf Anfrage vermitteln wir Dolmetscher:innen für Standesamt, Notar, Behörde oder Geschäftstermin in Kärnten und Umgebung – oder per Video.

Wo bekomme ich in Kärnten eine Apostille?

Für gerichtliche und notarielle Urkunden ist in der Regel das zuständige Landesgericht zuständig (Landesgericht Klagenfurt), für andere Urkunden eine Verwaltungsbehörde. Wir klären das und erledigen die Einreichung für Sie.

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Schreiben Sie uns eine E-Mail mit Ihren Dokumenten im Anhang oder rufen Sie uns an.

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