Kärnten grenzt an Italien und Slowenien – grenzüberschreitendes Arbeiten, Heiraten und Wohnen sind hier Alltag. Für Urkunden aus Gerichtsverfahren und von Notar:innen ist in Kärnten das Landesgericht Klagenfurt der zentrale Ansprechpartner.
Besonders häufig übersetzen wir für Kärnten aus dem und ins Italienische und Slowenische – von Geburtsurkunden bis zu Kaufverträgen für Immobilien.
So funktioniert es für Kärnten
Für eine beglaubigte Übersetzung müssen Sie nicht persönlich vorbeikommen. Senden Sie uns einen Scan oder ein Foto Ihrer Dokumente über das Formular oder per E-Mail. Nach Ihrer Freigabe des Angebots erhalten Sie die Übersetzung vorab digital und anschließend im beglaubigten Original per Post an Ihre Adresse in Kärnten. Dolmetscher:innen kommen auf Wunsch direkt zu Ihrem Termin – oder begleiten Sie per Video.
Zuständige Stellen in Kärnten
Apostillen für gerichtliche und notarielle Urkunden werden in der Regel vom Präsidium des zuständigen Landesgerichts ausgestellt. In Kärnten sind das:
- Landesgericht Klagenfurt
Für Urkunden von Verwaltungsbehörden sind andere Stellen zuständig, etwa das Amt der Landesregierung oder das Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten in Wien. Wir klären die Zuständigkeit und reichen für Sie ein.