Niederösterreich ist das flächengrößte Bundesland und umschließt Wien. Mit vier Landesgerichten – St. Pölten, Wiener Neustadt, Krems an der Donau und Korneuburg – hängt die Zuständigkeit für gerichtliche Urkunden und Apostillen davon ab, wo ein Dokument ausgestellt wurde.
Viele Kund:innen aus Niederösterreich pendeln nach Wien oder arbeiten grenzüberschreitend mit Tschechien und der Slowakei – Übersetzungen aus dem und ins Tschechische und Slowakische sind hier besonders gefragt.
So funktioniert es für Niederösterreich
Für eine beglaubigte Übersetzung müssen Sie nicht persönlich vorbeikommen. Senden Sie uns einen Scan oder ein Foto Ihrer Dokumente über das Formular oder per E-Mail. Nach Ihrer Freigabe des Angebots erhalten Sie die Übersetzung vorab digital und anschließend im beglaubigten Original per Post an Ihre Adresse in Niederösterreich. Dolmetscher:innen kommen auf Wunsch direkt zu Ihrem Termin – oder begleiten Sie per Video.
Zuständige Stellen in Niederösterreich
Apostillen für gerichtliche und notarielle Urkunden werden in der Regel vom Präsidium des zuständigen Landesgerichts ausgestellt. In Niederösterreich sind das:
- Landesgericht St. Pölten
- Landesgericht Wiener Neustadt
- Landesgericht Krems an der Donau
- Landesgericht Korneuburg
Für Urkunden von Verwaltungsbehörden sind andere Stellen zuständig, etwa das Amt der Landesregierung oder das Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten in Wien. Wir klären die Zuständigkeit und reichen für Sie ein.