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Beglaubigte Übersetzung, Apostille & Dolmetschen im Burgenland

Wir betreuen Privatpersonen, Unternehmen und Kanzleien im Burgenland – von der beglaubigten Übersetzung über Apostille und Legalisierung bis zum Dolmetscheinsatz.

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Das Burgenland grenzt an Ungarn, die Slowakei und Slowenien und ist traditionell mehrsprachig. Für gerichtliche und notarielle Urkunden ist das Landesgericht Eisenstadt zuständig.

Übersetzungen aus dem und ins Ungarische und Kroatische gehören hier zu den häufigsten Anfragen – für Familie, Grundstücksgeschäfte und Arbeit.

So funktioniert es für Burgenland

Für eine beglaubigte Übersetzung müssen Sie nicht persönlich vorbeikommen. Senden Sie uns einen Scan oder ein Foto Ihrer Dokumente über das Formular oder per E-Mail. Nach Ihrer Freigabe des Angebots erhalten Sie die Übersetzung vorab digital und anschließend im beglaubigten Original per Post an Ihre Adresse in Burgenland. Dolmetscher:innen kommen auf Wunsch direkt zu Ihrem Termin – oder begleiten Sie per Video.

Zuständige Stellen im Burgenland

Apostillen für gerichtliche und notarielle Urkunden werden in der Regel vom Präsidium des zuständigen Landesgerichts ausgestellt. Im Burgenland sind das:

  • Landesgericht Eisenstadt

Für Urkunden von Verwaltungsbehörden sind andere Stellen zuständig, etwa das Amt der Landesregierung oder das Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten in Wien. Wir klären die Zuständigkeit und reichen für Sie ein.

Leistungen im Burgenland

Häufige Fragen

Muss ich für eine beglaubigte Übersetzung in Burgenland persönlich vorbeikommen?

Nein. Sie senden uns Ihre Unterlagen aus Burgenland digital; die beglaubigte Übersetzung kommt per Post zu Ihnen. Nur Originale, die apostilliert oder legalisiert werden müssen, schicken Sie uns per Post.

Gibt es Dolmetscher:innen für Termine in Burgenland?

Ja. Auf Anfrage vermitteln wir Dolmetscher:innen für Standesamt, Notar, Behörde oder Geschäftstermin in Burgenland und Umgebung – oder per Video.

Wo bekomme ich im Burgenland eine Apostille?

Für gerichtliche und notarielle Urkunden ist in der Regel das zuständige Landesgericht zuständig (Landesgericht Eisenstadt), für andere Urkunden eine Verwaltungsbehörde. Wir klären das und erledigen die Einreichung für Sie.

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Schreiben Sie uns eine E-Mail mit Ihren Dokumenten im Anhang oder rufen Sie uns an.

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