Für Dokumente aus Israel
Hebräisch ist unter anderem Amtssprache oder weit verbreitet in Israel. Wer Urkunden aus diesen Ländern in Österreich vorlegt – etwa für Eheschließung, Aufenthalt, Staatsbürgerschaft oder Studium –, braucht in der Regel eine beglaubigte Übersetzung ins Deutsche. Umgekehrt übersetzen wir österreichische Dokumente ins Hebräische für die Verwendung im Ausland.
Apostille und Legalisierung
Je nach Ausstellungsland muss eine Urkunde vor der Übersetzung mit einer Apostille versehen oder über die Botschaft legalisiert werden. Wir prüfen die Anforderungen für Ihr Dokument und können über unser internationales Netzwerk auch die Beschaffung im Ausland übernehmen.
Dolmetscher:innen für Hebräisch
Neben schriftlichen Übersetzungen vermitteln wir Dolmetscher:innen für Hebräisch – für Trauungen am Standesamt, Notartermine, Behördengespräche und geschäftliche Verhandlungen, vor Ort in ganz Österreich oder per Video.