Für Dokumente aus dem Irak, Syrien, der Türkei und dem Iran
Kurdisch ist unter anderem Amtssprache oder weit verbreitet in dem Irak, Syrien, der Türkei und dem Iran. Wer Urkunden aus diesen Ländern in Österreich vorlegt – etwa für Eheschließung, Aufenthalt, Staatsbürgerschaft oder Studium –, braucht in der Regel eine beglaubigte Übersetzung ins Deutsche. Umgekehrt übersetzen wir österreichische Dokumente ins Kurdische für die Verwendung im Ausland.
Apostille und Legalisierung
Je nach Ausstellungsland muss eine Urkunde vor der Übersetzung mit einer Apostille versehen oder über die Botschaft legalisiert werden. Wir prüfen die Anforderungen für Ihr Dokument und können über unser internationales Netzwerk auch die Beschaffung im Ausland übernehmen.
Dolmetscher:innen für Kurdisch
Neben schriftlichen Übersetzungen vermitteln wir Dolmetscher:innen für Kurdisch – für Trauungen am Standesamt, Notartermine, Behördengespräche und geschäftliche Verhandlungen, vor Ort in ganz Österreich oder per Video.